24.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 19/20
Klage, eingereicht am 28. November 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-527/08)
(2009/C 19/37)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Simonsson, A.-A. Gilly)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen (1) verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat;
—
dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 15. Juni 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 310, S. 28.
Full & Egal Universal Law Academy