24.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 19/21
Klage, eingereicht am 2. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Republik Ungarn
(Rechtssache C-530/08)
(2009/C 19/38)
Verfahrenssprache: Ungarisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und B. Béres)
Beklagte: Republik Ungarn
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Republik Ungarn dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (1) verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat,
—
der Republik Ungarn die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG in das innerstaatliche Recht sei am 20. Oktober 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 255, S. 22.
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