24.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 19/21
Klage, eingereicht am 2. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-531/08)
(2009/C 19/39)
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Guerra e Andrade und P. Dejmek)
Beklagte: Portugiesische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/56/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten verstoßen hat, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen und jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Portugiesischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 310, S. 1.
Full & Egal Universal Law Academy