7.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/8
Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofs (Österreich) eingereicht am 4. Dezember 2008 — Fokus Invest AG gegen Finanzierungsberatung-Immobilientreuhand und Anlageberatung GmbH (FIAG)
(Rechtssache C-541/08)
(2009/C 55/13)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Oberster Gerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Fokus Invest AG
Beklagte: Finanzierungsberatung-Immobilientreuhand und Anlageberatung GmbH (FIAG)
Vorlagefragen:
1.
Ist Art 25 Anhang (Anh) I des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (1) (EG-Abk Schweiz 2002) so auszulegen, dass die für den Erwerb von Immobilien angeordnete Gleichstellung mit Inländern ausschließlich für natürliche Personen gilt, nicht aber für Gesellschaften?
2.
Bei Bejahung von Frage 1:
Sind die Bestimmungen des Wiener Ausländergrunderwerbsgesetzes (WrAuslGEG), die bei Erwerb von Immobilien durch ausländische Gesellschaften im Sinn des § 2 Z 3 WrAuslGEG die Vorlage einer Bestätigung über eine Ausnahme von der Genehmigungspflicht fordern (§ 5 Abs 4 WrAuslGEG, § 3 Z 3 WrAuslGEG), eine nach Art 57 Abs 1 EG gegenüber der Schweiz als Drittland zulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art 56 EG)?
(1) ABl. 2002, L 114, S. 6.
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