21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/35
Klage, eingereicht am 4. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Tschechische Republik
(Rechtssache C-544/08)
(2009/C 44/58)
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: N. Yerrell, L. Jelínek)
Beklagte: Tschechische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Tschechische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 64 der Richtlinie 2005/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2005 über die Rückversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 92/49/EWG des Rates sowie der Richtlinien 98/78/EG und 2002/83/EG (1) verstoßen hat, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um der genannten Richtlinie nachzukommen, erlassen oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat,
—
der Tschechischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung sei am 10. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 323, S. 1.
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