7.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/23
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden
(Rechtssache C-547/08)
(2009/C 32/40)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Dejmek und M. Sundén)
Beklagter: Königreich Schweden
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/70/EG der Kommission vom 1. August 2006 (1) mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von politisch exponierte Personen und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden, verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat, und
—
dem Königreich Schweden die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 214, S. 29.
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