7.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/23
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Schweden
(Rechtssache C-548/08)
(2009/C 32/41)
Verfahrenssprache: Schwedisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Støvlbæk und U. Jonsson)
Beklagter: Königreich Schweden
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 (1) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen verstoßen hat, dass es nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um der Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat, und
—
dem Königreich Schweden die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 20. Oktober 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 255, S. 22.
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