7.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/9
Klage, eingereicht am 10. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Irland
(Rechtssache C-549/08)
(2009/C 55/14)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Dejmek und A. A. Gilly)
Beklagter: Irland
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass Irland dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/70/EG (1) der Kommission vom 1. August 2006 mit Durchführungsbestimmungen für die Richtlinie 2005/60/EG (2) des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Begriffsbestimmung von „politisch exponierte Personen“ und der Festlegung der technischen Kriterien für vereinfachte Sorgfaltspflichten sowie für die Befreiung in Fällen, in denen nur gelegentlich oder in sehr eingeschränktem Umfang Finanzgeschäfte getätigt werden, verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
Irland die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 15. Dezember 2007 abgelaufen.
(1) ABl. L 214, S. 29.
(2) ABl. L 309, S. 15.
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