21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/39
Klage, eingereicht am 22. Dezember 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Königreich Belgien
(Rechtssache C-575/08)
(2009/C 44/66)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: V. Peere und P. Dejmek)
Beklagter: Königreich Belgien
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
festzustellen, dass das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (1) verstoßen hat, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die notwendig sind, um dieser Richtlinie nachzukommen;
—
dem Königreich Belgien die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/56/EG sei am 14. Dezember 2007 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe der Beklagte jedoch nicht alle notwendigen Umsetzungsmaßnahmen erlassen oder sie jedenfalls der Kommission noch nicht mitgeteilt.
(1) ABl. L 310, S. 1.
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