Beschluss des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 29. Juni 2009 – Nuova Agricast/Kommission
(Rechtssache C‑225/08 P)
„Rechtsmittel – Zugang zu den Dokumenten der Organe – Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Einspruch des Mitgliedstaats gegen die Verbreitung der Dokumente – Verweigerung des Zugangs – Neuer Antrag – Bestätigende Maßnahme“
1. Rechtsmittel – Gründe – Fehlerhafte Tatsachenwürdigung – Unzulässigkeit – Rechtliche Qualifizierung des Sachverhalts – Zulässigkeit (Art. 225 EG) (vgl. Randnrn. 36-37)
2. Europäische Gemeinschaften – Organe – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Voraussetzungen – Verpflichtung des Organs zu einer konkreten und individuellen Prüfung der Dokumente (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 7) (vgl. Randnrn. 56-60)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 12. März 2008, Nuova Agricast/Kommission (T‑443/07), mit dem das Gericht den Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 2007 über die Ablehnung des Antrags der Rechtsmittelführerin auf Überprüfung einer früheren Entscheidung der Kommission, mit der ihr der Zugang zu bestimmten Dokumenten verweigert wurde, als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Nuova Agricast Srl trägt ihre eigenen Kosten.
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