4.2.2012
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 32/43
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 13. Dezember 2011 — Stols/Rat
(Rechtssache F-51/08 RENV) (1)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das Gericht nach Aufhebung - Beförderung - Beförderungsverfahren 2007 - Abwägung der Verdienste - Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begründung der Entscheidung - Hilfserwägung - Ins Leere gehender Klagegrund)
2012/C 32/84
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Willem Stols (Halsteren, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: M. Bauer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2007 nach Besoldungsgruppe AST 11 beförderten Beamten aufzunehmen
Tenor des Urteils
1.
Die Klage von Herrn Stols wird abgewiesen.
2.
Herr Stols trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union in der Rechtssache F-51/08.
3.
Herr Stols und der Rat der Europäischen Union tragen jeweils ihre eigenen Kosten in der Rechtssache T-175/09 P und in der vorliegenden Rechtssache.
(1) ABl. C 183 vom 19.7.2008, S. 34.
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