30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/76
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 17. November 2009 — Di Prospero/Kommission
(Rechtssache F-99/08) (1)
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Bereich Betrugsbekämpfung - Bekanntmachung der Auswahlverfahren EPSO/AD/116/08 und EPSO/AD/117/08 - Keine Möglichkeit für die Bewerber, sich gleichzeitig für mehrere Auswahlverfahren anzumelden - Ablehnung der Bewerbung der Klägerin für das Auswahlverfahren EPSO/AD/117/08)
2010/C 24/141
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Rita Di Prospero (Uccle, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des EPSO, die Klägerin nicht zum Auswahlverfahren EPSO/AD/117/08 zuzulassen
Tenor des Urteils
1.
Die Entscheidung des Amts für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (EPSO), es Frau Di Prospero nicht zu erlauben, sich für das Auswahlverfahren EPSO/AD/117/08 zu bewerben, wird aufgehoben.
2.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt sämtliche Kosten.
(1) ABl. C 69 vom 21.3.2009, S. 54.
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