12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/51
Klage, eingereicht am 18. Februar 2008 — Ritto/Kommission
(Rechtssache F-18/08)
(2008/C 92/106)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Luis Ritto (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Deliens und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. Mai 2007, mit der dem Kläger mit Wirkung vom 1. September 2001 die Haushaltszulage gestrichen wird und die von diesem Tag an zu viel gezahlten Beträge zurückgefordert werden, sowie Aufhebung sämtlicher darauf beruhenden Entscheidungen
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 14. Mai 2007 sowie sämtliche darauf beruhenden Entscheidungen aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Zurückweisung seiner Beschwerde aufzuheben;
—
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.
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