21.2.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 44/76
Klage, eingereicht am 27. November 2008 — Füller-Tomlinson/Parlament
(Rechtssache F-97/08)
(2009/C 44/136)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paulette Füller-Tomlinson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, mit der der auf eine Berufskrankheit zurückzuführende Teil der dauernden Teilinvalidität auf 20 % festgesetzt wird, hilfsweise Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz für den von der Klägerin erlittenen immateriellen Schaden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des Leiters des Referats Sozialversicherungen und Versorgungsbezüge vom 9. April 2008, in deren Art. 3 der auf eine Berufskrankheit zurückzuführende Teil der dauernden Teilinvalidität auf 20 % festgesetzt wird, aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung über die Zurückweisung ihrer Beschwerde aufzuheben;
—
hilfsweise, den Beklagten zur Zahlung von 12 000 Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden zu verurteilen;
—
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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