7.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 267/65
Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 9. September 2009 — Nijs/Rechnungshof
(Rechtssache T-375/08 P) (1)
(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Entscheidung des Rechnungshofs, die Amtszeit seines Generalsekretärs zu verlängern - Entscheidung, den Rechtsmittelführer im Beförderungsjahr 2004 nicht zu befördern - Teils offensichtlich unzulässiges, teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2009/C 267/117
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Rollinger und A. Hertzog)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Kennedy, J.-M. Stenier und G. Corstens)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 26. Juni 2008, Nijs/Rechnungshof (F-108/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), betreffend die Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Herr Bart Nijs trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die dem Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.
(1) ABl. C 301 vom 22.11.2008.
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