Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 7. Dezember 2010 – Kommission/Commune de Valbonne
(Rechtssache T‑238/08)
„Schiedsklausel – Forschungs- und Ausbildungsvertrag für ein Unterrichtsaustauschprojekt zwischen der Commune de Valbonne (Frankreich) und der Provinz Ascoli Piceno (Italien) – Klage auf Rückzahlung der geleisteten Vorschüsse“
1. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag, der nationalem Recht unterliegt – Auslegung des Vertrags im Hinblick auf das nationale Recht – Voraussetzungen – Nichtausreichen der Vertragsklauseln für die Beilegung des Rechtsstreits – Zweifel über den Inhalt oder die Bedeutung des Vertrags (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 52-53)
2. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag, mit dem eine finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft für die Verwirklichung eines Unterrichtsaustauschprojekts zwischen verschiedenen europäischen Gemeinden gewährt wird – Abschlussbericht der Vertragspartner hinsichtlich dieses Projekts, dem die Kommission stillschweigend zustimmte – Klage auf Rückzahlung eines Vorschusses zuzüglich Zinsen – Zurückweisung (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 57, 77-94)
3. Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff – Anwendbarkeit auf die Rechtsstreitigkeiten, mit denen das Gericht aufgrund einer Schiedsklausel befasst wird (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c und 48 § 2) (vgl. Randnrn. 67-69)
Gegenstand
Auf eine Schiedsklausel im Sinne von Art. 238 EG gestützte Klage, mit der die Verurteilung der Commune de Valbonne zur Rückzahlung der von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags Valaspi MM 1027 vom 29. Dezember 1997 gezahlten Vorschüsse zuzüglich Verzugszinsen begehrt wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
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