Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 9. Juli 2009 – Biotronik/HABM (BioMonitor)
(Rechtssache T-257/08)
„Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BioMonitor – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware dienen können (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 22, 30)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2008 (Sache R 466/2007‑4) über die Anmeldung des Wortzeichens BioMonitor als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Biotronik GmbH & Co. KG
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke BioMonitor für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 10 und 38, wobei das Warenverzeichnis nachträglich auf Waren der Klasse 10 eingeschränkt wurde – Anmeldung Nr. 4556023
Entscheidung der Prüferin:
Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Zurückweisung der Beschwerde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Biotronik GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
Full & Egal Universal Law Academy