Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 21. Januar 2010 – G-Star Raw Denim/HABM – ESGW (G Stor)
(Rechtssache T-309/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G Stor – Ältere nationale und Gemeinschaftswort‑ und ‑bildmarken G‑STAR und G‑STAR RAW DENIM – Relatives Eintragungshindernis – Keine Ähnlichkeit der Marken – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Randnrn. 25, 36, 38)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14. April 2008 (R 1232/2007‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der G‑Star Raw Denim kft und der ESGW Holdings Ltd
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
ESWG Holdings Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Bildmarke G Stor für Waren der Klasse 9
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
G-Star Raw Denim kft
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Eingetragene Benelux-Wortmarke G‑STAR (Nr. 545551) für Waren der Klasse 25, eingetragene Gemeinschaftswortbildmarke G‑STAR (Nr. 3445401) für Waren der Klassen 9 und 25, eingetragene Gemeinschaftswortmarke G‑STAR (Nr. 3444262) für Waren der Klassen 9 und 25, in verschiedenen Ländern für Waren der Klasse 25 geschützte bekannte ältere Marke G‑Star, eingetragene Gemeinschaftsmarke G‑STAR RAW DENIM (Nr. 3444171) für Waren der Klassen 9 und 35 und niederländischer Handelsname G‑Star International B.V.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde stattgegeben, und die Anmeldung wurde in vollem Umfang zurückgewiesen.
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die G‑Star Raw Denim kft trägt die Kosten.
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