Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 21. Oktober 2010 – Umbach/Kommission
(Rechtssache T-474/08)
„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend einen im Rahmen des TACIS Programms geschlossenen Vertrag – Antrag auf Zugang im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit des Klägers gegen die Kommission vor einem belgischen Zivilgericht – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Antrag auf Zugang, der auf Grundsätze aus dem EU-Vertrag gestützt wird – Überwiegendes öffentliches Interesse“
1. Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlungen – Begriff – Handlungen mit verbindlichen Rechtswirkungen – Schweigen oder Untätigkeit eines Organs – Gleichsetzung mit einer stillschweigenden Zurückweisung – Ausschluss – Grenzen (Art. 230 EG) (vgl. Randnrn. 35-36)
2. Europäische Gemeinschaften – Organe – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ‑ Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Überwiegendes öffentliches Interesse, das die Verbreitung von Dokumenten rechtfertigt – Begriff – Besonderes Interesse des Klägers – Ausschluss (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 2 Abs. 1 und 4 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 56, 58-59, 71)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 2. September 2008, mit der dem Kläger der Zugang zu bestimmten Angaben in Dokumenten verweigert wird, die den Vertrag „TACIS Service Contract Nr. 98.0414“ über die Unterstützung bei der Abfassung eines Verwaltungsgesetzbuchs für die Russische Föderation betreffen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Dieter C. Umbach trägt die Kosten.
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