Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2009 – Giordano Enterprises/HABM – Dias Magalhães & Filhos (GIORDANO)
(Rechtssache T-483/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GIORDANO – Ältere nationale Wortmarke GIORDANO – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 33)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juli 2008 (Sache R 1864/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der José Dias Magalhães & Filhos Lda und der Giordano Enterprises Ltd
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:
Giordano Enterprises Ltd
Betroffene Gemeinschaftsmarke:
Wortmarke GIORDANO für Waren der Klassen 18 und 25
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts:
José Dias Magalhães & Filhos lda.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht:
Portugiesische Wortmarke GIORDANO für Waren der Klasse 25 (Nr. 322534)
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:
Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer:
Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, soweit darin dem Widerspruch für bestimmte Waren der Klasse 18 stattgegeben wurde, und Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Giordano Enterprises Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).
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