12.4.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 92/30
Klage, eingereicht am 21. Januar 2008 — Wellcome Foundation/HABM — Serono Genetics Institute (FAMOXIN)
(Rechtssache T-27/08)
(2008/C 92/63)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: The Wellcome Foundation Ltd (Greenford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Gilbey)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Serono Genetics Institute SA (Evry, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 19. November 2007 (Sache R 9/2007-1) aufzuheben und den Antrag auf Nichtigerklärung für begründet zu erklären;
—
alle gegen die Klägerin ergangenen Kostenentscheidungen des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt aufzuheben und diesem die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „FAMOXIN“ für Waren und Dienstleistungen der Klasse 5 — Gemeinschaftsmarke Nr. 2 491 298.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Serono Genetics Institute SA.
Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin.
Im Nichtigkeitsverfahren geltend gemachte Marke der Antragstellerin: Nationale Wortmarke „LANOXIN“ für Waren der Klasse 5.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b, Art. 52 sowie Art. 56 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer der Ansicht gewesen sei, dass die älteren Marken für „pharmazeutische Präparate für Herz-Kreislauf-Erkrankungen“ und nicht für „pharmazeutische Präparate“ benutzt worden seien, und den relevanten Markt, die relevanten Verkehrskreise, den Grad der Aufmerksamkeit der verschiedenen Teile der relevanten Verkehrskreise und die Ähnlichkeit der streitigen Marken und Waren falsch beurteilt habe.
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