9.5.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 116/17
Klage, eingereicht am 17. März 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-117/08)
(2008/C 116/30)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: M. Condou-Durande und L. Pignataro)
Beklagte: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
—
festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/62/EG (1) der Kommission vom 30. September 2005 zur Durchführung der Richtlinie 2002/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf gemeinschaftliche Standards und Spezifikationen für ein Qualitätssystem für Blutspendeeinrichtungen verstoßen hat, dass sie die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat, und in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat;
—
der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 2005/62/EG im innerstaatlichen Recht sei am 31. August 2006 abgelaufen.
(1) ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 41.
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