7.6.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 142/35
Klage, eingereicht am 2. April 2008 — Italien/Kommission und EPSO
(Rechtssache T-142/08)
(2008/C 142/64)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: P. Gentili, avvocato dello Stato)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Europäisches Amt für Personalauswahl
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AD/116/08 (AD 8) und EPSO/AD/117/08 (AD 11) zur Bildung einer Einstellungsreserve von 30 Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 8) und von 20 Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 11) im Bereich Betrugsbekämpfung für nichtig zu erklären;
—
die Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AST/45/08 (AST 4) zur Bildung einer Einstellungsreserve von 30 Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Assistenz (AST 4) im Bereich Betrugsbekämpfung für nichtig zu erklären.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen, die in der Rechtssache T-117/08 (Italien/Kommission) (1) geltend gemacht werden.
(1) Noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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