5.7.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/40
Klage, eingereicht am 29. April 2008 — Frag Comercio Internacional/HABM — Tinkerbell Modas (GREEN by missako)
(Rechtssache T-162/08)
(2008/C 171/78)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Frag Comercio Internacional, SL (Esparraguera, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Sugrañes)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tinkerbell Modas, Ltda (São Paulo, Brasilien)
Anträge
Die Klägerin beantragt
—
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Februar 2008 in der Sache R 1527/2006-2 aufzuheben,
—
die Anmeldung der Gemeinschaftsmarke Nr. 3 663 234 zurückzuweisen und
—
der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke „GREEN by missako“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 25 und 35 — Anmeldung Nr. 3 663 234.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsbildmarke „MI SA KO“ für Waren der Klassen 18 und 25; nationale Bildmarke „MI SA KO“ für Dienstleistungen der Klasse 35.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da eine bloß allgemeine Verwechslungsgefahr beim Verbraucher verlangt wurde, um eine Gemeinschaftsmarkenanmeldung zurückzuweisen.
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