5.7.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 171/45
Klage, eingereicht am 13. Mai 2008 — Schräder/CPVO — Hansson (Sumost 01)
(Rechtssache T-177/08)
(2008/C 171/85)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Kläger: Ralf Schräder (Lüdinghausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Leidereiter und W.-A. Schmidt)
Beklagter: Gemeinschaftliches Sortenamt
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Jørn Hansson (Søndersø, Dänemark)
Anträge des Klägers
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Den Beschluss der Beschwerdekammer des Beklagten vom 4. Dezember 2007 (Az. A 005/2007) aufzuheben;
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die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder des gemeinschaftlichen Sortenschutzes: der Kläger.
Betroffener gemeinschaftlicher Sortenschutz für:„Sumost 01“ (Sortenanmeldung Nr. 2001/1758).
Inhaber des entgegengehaltenen gemeinschaftlichen Sortenschutzes: Jørn Hansson.
Entgegengehaltener gemeinschaftlicher Sortenschutz für:„Lemon Symphony“:
Vor der Beschwerdekammer angefochtene Entscheidung des Gemeinschaftlichen Sortenamtes: Zurückweisung des Antrags auf gemeinschaftlichen Sortenschutz.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
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Verletzung von Art. 59 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1239/95 (1), da der Kläger nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden sei;
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Verletzung von Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 (2), da die angefochtene Entscheidung auf Gründe und Beweismittel gestützt sei, zu denen sich der Kläger nicht äußern habe können;
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Verletzung von Art. 81 Abs. 2 und Art. 48 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen der angeblichen Befangenheit einer Mitarbeiterin des Beklagten, deren Aussagen für die Entscheidung verwertet worden seien;
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Verletzung von Art. 60 der Verordnung Nr. 1239/95, da kein formeller Beweisbeschluss bezüglich der Anhörung einer Mitarbeiterin des Beklagten erlassen worden sei;
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Verstoß gegen Art. 62 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen unzureichender und fehlerhafter Würdigung des Sachverhalts bezüglich der Unterscheidungskraft;
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Verletzung von Art. 48 der Verordnung Nr. 2100/94 wegen angeblicher Befangenheit eines Mitglieds der Beschwerdekammer.
(1) Verordnung (EG) Nr. 1239/95 der Kommission vom 31. Mai 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates im Hinblick auf das Verfahren vor dem Gemeinschaftlichen Sortenamt (ABl. L 121, S. 37).
(2) Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (ABl. L 227, S. 1).
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