6.12.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 313/37
Klage, eingereicht am 15. September 2008 — Nadine Trautwein Rolf Trautwein/HABM (Darstellung eines Pferdes)
(Rechtssache T-386/08)
(2008/C 313/67)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Nadine Trautwein Rolf Trautwein GbR, Research Development (Leopoldshöhe, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Czychowski, A. Nordemann und A. Dustmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
—
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Juli 2008 in der Beschwerdesache R 1730/2007-1 sowie den Erstprüferbeschluss vom 25. September 2007 aufzuheben und
—
die Gemeinschaftsmarkeanmeldung 4829354 zur Veröffentlichung zuzulassen.
—
Dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Darstellung eines Pferdes für Waren der Klassen 18, 25 und 31 — Anmeldung Nr. 4 829 354
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und c der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die angemeldete Marke weder eine unmittelbar beschreibende, noch eine ausschließlich beschreibende Angabe sei, und über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge.
Full & Egal Universal Law Academy