6.12.2008
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 313/37
Klage, eingereicht am 22. September 2008 — Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli/HABM (Form eines Schokoladehasens)
(Rechtssache T-395/08)
(2008/C 313/68)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG (Kilchberg, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Lange, E. Schalast und G. Hild)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
—
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18.7.2008 (Beschwerdesache R 419/2008-4) aufzuheben;
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die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die dreidimensionale Marke in Form eines Schokoladehasens für Waren der Klasse 30 — Anmeldung Nr. 3 664 372
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Die angemeldete Marke sei ungewöhnlich, habe eine herkunftshinweisende Funktion und besitze die erforderliche Unterscheidungskraft.
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