24.1.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 19/32
Klage, eingereicht am 17. November 2008 — Kureha/HABM — Sanofi-Aventis
(Rechtssache T-487/08)
(2009/C 19/60)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Kureha Corp. (Tokio, Japan) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. von der Osten-Sacken und O. Sude)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Sanofi-Aventis S. A. (Gentilly, Frankreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. September 2008 in der Sache R 1631/2007-4 aufzuheben und
—
der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wordmarke „KREMEZIN“ für Waren der Klasse 5 — Anmeldung Nr. 2 906 501.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: International registrierte Wortmarke „KRENOSIN“ Nr. 529 937 für Waren der Klasse 5.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen die Regeln 19 und 20 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission (1) sowie Ermessensmissbrauch, das die Beschwerdekammer unzutreffend davon ausgegangen sei, dass die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Existenz und Gültigkeit der älteren Marke hinreichend bewiesen habe; Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b i. V. m. Art. 43 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer fehlerhaft von einer Ähnlichkeit und Verwechslungsgefahr zwischen den betroffenen Marken ausgegangen sei.
(1) Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 303, S. 1).
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