7.3.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 55/29
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2008 — Rewe-Zentral/HABM — Kodi Diskontläden (inéa)
(Rechtssache T-538/08)
(2009/C 55/55)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Parteien
Klägerin: REWE-Zentral AG (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey und A. Bognár)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Kodi Diskontläden GmbH (Oberhausen, Deutschland)
Anträge der Klägerin
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Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6.10.2008 — Beschwerdenummer R 744/2008-4 aufzuheben und
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dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Die Bildmarke „inéa“ in den Farben blau, rosa und weiß für Waren der Klassen 3, 5 und 16 (Anmeldung Nr. 4 462 826)
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Kodi Diskontläden GmbH
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die „MINEA“ (Marke Nr. 303 61 428.5) für Waren der Klassen 8, 9 und 16, wobei sich der Widerspruch gegen die Eintragung für Waren der Klasse 16 richtet.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs
Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsbehörde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (1), da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.
(1) Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).
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