16.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 11/7
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. November 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Italienische Republik
(Rechtssache C-12/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/17/EG - Technische Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2010/C 11/11
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Cattabriga und S. Mortoni)
Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: I. Bruni und F. Arena, avvocato dello Stato)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Bestimmungen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/17/EG der Kommission vom 8. Februar 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen (ABl. L 38, S. 40) nachzukommen
Tenor
1.
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2006/17/EG der Kommission vom 8. Februar 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für die Spende, Beschaffung und Testung von menschlichen Geweben und Zellen verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 55 vom 7.3.2009.
Full & Egal Universal Law Academy