3.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 179/11
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 6. Mai 2010 — Europäische Kommission/Französische Republik
(Rechtssache C-94/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 98 Abs. 1 und 2 - Dienstleistungen von Bestattungsinstituten - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes auf die Beförderung von Leichnamen mit einem Fahrzeug)
2010/C 179/16
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: M. Afonso)
Beklagte: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und J.-S. Pilczer als)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 96 bis 99 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Tätigkeiten der Bestattungsinstitute — Pflicht zur Anwendung eines einheitlichen Steuersatzes auf die von diesen Instituten erbrachte unteilbare komplexe Leistung — Verbot der Anwendung variabler ermäßigter Mehrwertsteuersätze
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 113 vom 16.5.2009.
Full & Egal Universal Law Academy