21.11.2009
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 282/16
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 1. Oktober 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Tschechische Republik
(Rechtssache C-100/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/14/EG - Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2009/C 282/31
Verfahrenssprache: Tschechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Jelínek und P. Dejmek)
Beklagte: Tschechische Republik (Prozessbevollmächtigter: M. Smolek)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind (ABl. L 69, S. 27), nachzukommen
Tenor
1.
Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 24 der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 113 vom 16.5.2009.
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