21.5.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 152/4
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 5. April 2011 (Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État — Frankreich) — Société fiduciaire nationale d’expertise comptable/Ministre du Budget, des Comptes publics et de la Fonction publique
(Rechtssache C-119/09) (1)
(Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 24 - Untersagung sämtlicher absoluten Verbote kommerzieller Kommunikation für reglementierte Berufe - Beruf des Wirtschaftsprüfers - Verbot der Kundenakquise)
2011/C 152/05
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Société fiduciaire nationale d’expertise comptable
Beklagter: Ministre du Budget, des Comptes publics et de la Fonction publique
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Conseil d’État (Frankreich) — Auslegung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376, S. 36), insbesondere ihres Art. 24, der die kommerzielle Kommunikation für reglementierte Berufe betrifft — Geschäftspraktiken der Kundenakquise — Frage, ob die genannte Richtlinie für die von ihr erfassten reglementierten Berufe jedes allgemeine Verbot unabhängig von der Art der betroffenen Geschäftspraktik verbietet oder den Mitgliedstaaten die Möglichkeit belässt, allgemeine Verbote für bestimmte Geschäftspraktiken, wie etwa die Kundenakquise, aufrechtzuerhalten
Tenor
Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist dahin gehend auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die es den Angehörigen eines reglementierten Berufs, wie des Berufs des Wirtschaftsprüfers, vollständig verbietet, Kundenakquisehandlungen vorzunehmen.
(1) ABl. C 141 vom 20.6.2009.
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