31.7.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 209/9
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 10. Juni 2010 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Genova — Italien) — Fallimento Traghetti del Mediterraneo SpA/Presidenza del Consiglio dei Ministri
(Rechtssache C-140/09) (1)
(Staatliche Beihilfen - Zuschüsse an ein Seeschifffahrtsunternehmen, das Gemeinwohlverpflichtungen übernimmt - Nationales Gesetz, das die Möglichkeit vorsieht, vor Genehmigung einer Vereinbarung Abschlagszahlungen zu gewähren)
2010/C 209/12
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale di Genova
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Fallimento Traghetti del Mediterraneo SpA
Beklagte: Presidenza del Consiglio dei Ministri
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Tribunale di Genova — Staatliche Beihilfen — Vereinbarkeit einer nationalen Vorschrift mit den Art. 86 bis 88 EG, die die Möglichkeit der Gewährung von Beihilfen an mit der Durchführung von Verträgen über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen betraute Schifffahrtsunternehmen trotz Fehlens von Vereinbarungen zwischen diesen und der Verwaltung und ohne Festlegung genauer Kriterien zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs vorsieht
Tenor
Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass Zuschüsse, die unter den das Ausgangsverfahren kennzeichnenden Umständen aufgrund nationaler Rechtsvorschriften gezahlt werden, die vor der Genehmigung einer Vereinbarung Abschlagszahlungen vorsehen, staatliche Beihilfen darstellen, wenn diese Zuschüsse geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, und den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen; dies zu prüfen ist Sache des nationalen Gerichts.
(1) ABl. C 153 vom 4.7.2009.
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