6.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 232/4
Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 14. Juni 2011 (Vorabentscheidungsersuchen der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen) — Paul Miles u. a./Europäische Schulen
(Rechtssache C-196/09) (1)
(Vorabentscheidungsersuchen - Begriff „Gericht eines Mitgliedstaats“ im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall des Pfund Sterling - Vereinbarkeit mit den Art. 18 AEUV und 45 AEUV)
2011/C 232/06
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Beschwerdekammer der Europäischen Schulen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Paul Miles, Robert Watson Mac Donald
Beklagte: Europäische Schulen
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Beschwerdekammer der Europäischen Schulen — Auslegung der Art. 12, 39 und 234 des EG-Vertrags — Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne des Art. 234 EG — Vergütungssystem für an die Europäischen Schulen abgeordnete Lehrkräfte — Fehlende Anpassung der Vergütung im Zuge der Abwertung des Pfund Sterling — Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Arbeitnehmerfreizügigkeit
Tenor
Der Gerichtshof ist für die Beantwortung eines Vorabentscheidungsersuchens der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen nicht zuständig.
(1) ABl. C 193 vom 15.8.2009.
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