30.1.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 24/16
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 26. November 2009 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Hellenische Republik
(Rechtssache C-211/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Elektronische Kommunikation - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist)
2010/C 24/27
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Balta und M. Karanasou Apostolopoulou)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: N. Dafniou und K. Vasiliki)
Gegenstand
Vertragsverletzung — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (ABl. L 105, S. 54) nachzukommen
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 193 vom 15.8.2009.
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