27.3.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 80/7
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 4. Februar 2010 — Europäische Kommission/Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
(Rechtssache C-259/09) (1)
(Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie - Nichtumsetzung oder unterbliebene Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen)
2010/C 80/12
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Marghelis und P. Van den Wyngaert)
Beklagter: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigter: S. Ossowski)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (ABl. L 102, S. 15) nachzukommen
Tenor
1.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
(1) ABl. C 220 vom 12.09.2009.
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