5.6.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 148/11
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 18. März 2010 — Caisse fédérale du Crédit mutuel Centre Est Europe (CFCMCEE)/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
(Rechtssache C-282/09 P) (1)
(Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c - Zurückweisung der Anmeldung - Umfassende Beurteilung anhand der von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen - Waren und Dienstleistungen, die homogene Gruppen bilden - Teils offensichtlich unbegründetes und teils offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel)
2010/C 148/17
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Caisse fédérale du Crédit mutuel Centre Est Europe (CFCMCEE) (Prozessbevollmächtigte: P. Greffe und L. Paudrat, avocats)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 20. Mai 2009, CFCMCEE/HABM (verbundene Rechtssachen T-405/07 und T-406/07), mit dem das Gericht die Klagen der Rechtsmittelführerin gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Juli und 12. September 2007 abgewiesen hat, ihre Beschwerden gegen die Weigerung des Prüfers zurückzuweisen, die Wortzeichen PAYWEB CARD und P@YWEB CARD für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 36 und 38 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 als Marken einzutragen — Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Art. 73 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1) — Notwendigkeit einer gesonderten Prüfung jedes der in Art. 7 Abs. 1 dieser Verordnung aufgeführten Eintragungshindernisse — Erfordernis einer Begründung für die Ablehnung der Eintragung in Bezug auf sämtliche von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen — Waren und Dienstleistungen, die homogene Gruppen bilden
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Caisse fédérale du Crédit mutuel Centre Est Europe (CFCMCEE) trägt die Kosten.
(1) ABl. C 233 vom 26.9.2009.
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