11.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 173/2
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 7. April 2011 — Hellenische Republik/Europäische Kommission
(Rechtssache C-321/09 P) (1)
(Rechtsmittel - EAGFL - Wegen Nichtübereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von der Hellenischen Republik getätigte Ausgaben)
2011/C 173/03
Verfahrenssprache: Griechisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigter: I. Chalkias)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und F. Jimeno Fernández)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 11. Juni 2009, Griechenland/Kommission (T-33/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung 2006/932/EG der Kommission vom 14. Dezember 2006 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter dem Aktenzeichen K(2006) 5993) abgewiesen hat — Sektoren Olivenöl, Baumwolle, getrocknete Weintrauben und Zitrusfrüchte
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 244 vom 10.10.2009.
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