17.4.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 100/10
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 25. Februar 2010 — Europäische Kommission/Republik Österreich
(Rechtssache C-330/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/43/EG - Gesellschaftsrecht - Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2010/C 100/14
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und M. Adam)
Beklagte: Republik Österreich (Prozessbevollmächtigter: C. Pesendorfer)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (ABl. L 157, S. 87) nachzukommen
Tenor
1.
Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Republik Österreich trägt die Kosten.
(1) ABl. C 233 vom 26.9.2009.
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