9.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 204/8
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 12. Mai 2011 — Europäische Kommission/Republik Österreich
(Rechtssache C-441/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes - Lebende Tiere, die üblicherweise dafür bestimmt sind, für die Zubereitung von Nahrungs- und Futtermitteln verwendet zu werden - Lieferung, Einfuhr und Erwerb bestimmter lebender Tiere, insbesondere von Pferden)
2011/C 204/14
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und B.-R. Killmann)
Beklagte: Republik Österreich (Prozessbevollmächtigte: C. Pesendorfer)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. de Bergues und B. Beaupère-Manokha) und Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. M. Wissels und M. Noort)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 96 und 98 in Verbindung mit Anhang III der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) — Ermäßigter Steuersatz — Lieferung, Einfuhr und Erwerb bestimmter lebender Tiere (insbesondere Pferde), die nicht zur Zubereitung oder Erzeugung von Nahrungs- oder Futtermitteln bestimmt sind
Tenor
1.
Die Republik Österreich hat durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Verbindung mit deren Anhang III verstoßen.
2.
Die Republik Österreich trägt die Kosten.
3.
Die Französische Republik und das Königreich der Niederlande tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 24 vom 30.1.2010.
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