3.12.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 355/4
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 13. Oktober 2011 — Europäische Kommission/Italienische Republik
(Rechtssache C-454/09) (1)
(Vertragsverletzung - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für die New Interline SpA - Rückforderung)
2011/C 355/05
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: E. Righini, B. Stromsky und D. Grespan)
Beklagte: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: G. Palmieri sowie P. Gentili und B. Tidore, avvocati dello Stato)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um den Art. 2, 3 und 4 der Entscheidung 2008/697/EG der Kommission vom 16. April 2008 über die staatliche Beihilfe C 13/07 (ex NN 15/06 und N 734/06), die Italien zugunsten von New Interline gewährt hat (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2008] 1321), nachzukommen
Tenor
1.
Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 249 Abs. 4 EG sowie aus den Art. 2 und 3 der Entscheidung 2008/697/EG der Kommission vom 16. April 2008 über die staatliche Beihilfe C 13/07 (ex NN 15/06 und N 734/06), die Italien zugunsten von New Interline gewährt hat, verstoßen, dass sie innerhalb der gesetzten Frist nicht alle Maßnahmen getroffen hat, die erforderlich sind, um die Durchführung dieser Entscheidung zu gewährleisten.
2.
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 24 vom 30.1.2010.
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