11.9.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/13
Urteil des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 15. Juli 2010 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-512/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/66/EG - Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2010/C 246/21
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Dimitriou und A. Margeli)
Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: N. Dafniou)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (ABl. L 266, S. 1) nachzukommen
Tenor
1.
Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 13.2.2010.
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