11.9.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 246/14
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 29. Juli 2010 — Europäische Kommission/Königreich Belgien
(Rechtssache C-513/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren - Nicht fristgerechte Umsetzung)
2010/C 246/22
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Peere und A. Marghelis)
Beklagter: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigter: T. Materne)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (ABl. L 266, S. 1) nachzukommen
Tenor
1.
Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG verstoßen, dass es nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2.
Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 13.2.2010.
Full & Egal Universal Law Academy