10.9.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 269/7
Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 21. Juli 2011 — Europäische Kommission/Portugiesische Republik
(Rechtssache C-518/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr - Ausübung von Immobilientransaktionstätigkeiten)
2011/C 269/10
Verfahrenssprache: Portugiesisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Rogalski und P. Guerra e Andrade)
Beklagte: Portugiesische Republik (Prozessbevollmächtigter: L. Inez Fernandes im Beistand von N. Ruiz, advogado)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen die Art. 49 AEUV und 56 AEUV — Ausübung von Immobilientransaktionstätigkeiten
Tenor
1.
Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 56 AEUV verstoßen, dass sie
—
die Ausübung von Immobilienvermittlungstätigkeiten nur im Rahmen einer Immobilienagentur zulässt,
—
von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Immobilienagenturen und -maklern verlangt, dass sie ihre Berufshaftpflicht durch den Abschluss einer dem portugiesischen Recht entsprechenden Versicherung abdecken,
—
von in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Immobilienagenturen verlangt, dass sie über positives Eigenkapital im Sinne des portugiesischen Rechts verfügen, und
—
die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Immobilienagenturen und -makler der umfassenden disziplinarischen Kontrolle durch das Instituto da Construção e do Imobiliário IP (Institut für Bau- und Immobilienwesen) unterwirft,
und sie hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 49 AEUV und 56 AEUV verstoßen, dass sie
—
vorschreibt, dass Immobilienagenturen mit Ausnahme der Immobilienverwaltung für Dritte ausschließlich Immobilienvermittlungstätigkeiten ausüben dürfen, und
—
bestimmt, dass Immobilienmakler ausschließlich als solche tätig sein dürfen.
2.
Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 13.2.2010.
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