19.11.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 340/2
Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 29. September 2011 — Arkema SA/Europäische Kommission
(Rechtssache C-520/09 P) (1)
(Rechtsmittel - Kartelle - Art. 81 EG und 53 EWR-Abkommen - Europäischer Markt für Monochloressigsäure - Vorschriften, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können - Vermutung der Ausübung eines bestimmenden Einflusses - Begründungspflicht)
2011/C 340/02
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Arkema SA (Prozessbevollmächtigter: M. Debroux, avocat)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouquet und F. Castillo de la Torre)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 30. September 2009, Arkema/Kommission (T-168/05), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung K(2004) 4876 endgültig der Kommission vom 19. Januar 2005 in einem Verfahren nach Art. 81 Abs. 1 EG und Art. 53 EWR-Abkommen betreffend ein Kartell auf dem Monochloressigsäuremarkt und, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Rechtsmittelführerin festgesetzten Geldbuße abgewiesen hat — Verkennung der Regeln, nach denen wettbewerbswidrige Verhaltensweisen einer Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft zugerechnet werden können — Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Rechts auf ein faires Verfahren — Verkennung der Bedeutung der Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Arkema SA trägt die Kosten.
(1) ABl. C 37 vom 13.2.2010.
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