18.6.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 179/5
Urteil des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 14. April 2011 — Europäische Kommission/Rumänien
(Rechtssache C-522/09) (1)
(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete - Zahlen- und flächenmäßig unzureichende Ausweisung - Fehlerhaftes Vorverfahren - Unzulässigkeit der Klage)
2011/C 179/06
Verfahrenssprache: Rumänisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Recchia und L. Bouyon)
Beklagte: Rumänien (Prozessbevollmächtigte: A. Popescu, L.-E. Batagoi, M.-L. Colonescu, A.-R. Arșinel und J. S. Smaranda)
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats — Verstoß gegen Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) — Zahlen- und flächenmäßig unzureichende Ausweisung von Gebieten als besondere Schutzgebiete, teilweise unter Verstoß gegen die im Verzeichnis bedeutsamer Vogelgebiete (Inventory of Important Bird Areas — IBA) angegebenen Gebiete — Änderung ohne wissenschaftliche Grundlage
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 51 vom 27.2.2010.
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