22.5.2010
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 134/13
Beschluss des Gerichtshofs vom 22. Januar 2010 — Hellenische Republik/Europäische Kommission
(Rechtssache C-43/09 P) (1)
(Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, den für das Vorhaben des neuen internationalen Flughafens von Athen in Spata ursprünglich gewährten Zuschuss aus dem Kohäsionsfonds zu kürzen - Nichtigkeitsklage - Rückwirkungsverbot und Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)
2010/C 134/19
Verfahrenssprache: Griechisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: C. Meïdanis und M. Tassopoulou)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Triantafyllou und B. Conte)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 19. November 2008, Griechenland/Kommission (T-404/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung E(2005) 3243 der Kommission vom 1. September 2005, den für das Vorhaben Nr. 95/09/65/040 (neuer internationaler Flughafen von Athen in Spata) ursprünglich gewährten Zuschuss aus dem Kohäsionsfonds zu kürzen, abgewiesen hat
Tenor
1.
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2.
Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
(1) ABl. C 69 vom 21.3.2009.
Full & Egal Universal Law Academy