16.7.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 211/6
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 24. März 2011 (Vorabentscheidungsersuchen des Mora kommun — Schweden) — im Rahmen der Prüfung einer Beschwerde von Dan Bengtsson
(Rechtssache C-344/09) (1)
(Vorabentscheidungsersuchen - Begriff des „nationalen Gerichts“ - Erfordernis eines Rechtsstreits und eines Verfahrens, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt - Unzuständigkeit des Gerichtshofs)
2011/C 211/09
Verfahrenssprache: Schwedisch
Vorlegendes Gericht
Mora kommun
Partei des Ausgangsverfahrens
Dan Bengtsson
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Auslegung der Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz — 300 GHz) (ABl. L 199, S. 59) sowie des Vorsorgeprinzips — Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung von Basisstationen für die drahtlose Daten- und Telekommunikation auf die Gesundheit — In der Empfehlung vorgesehene Referenzwerte
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für eine Beantwortung der vom Mora kommun, Miljö- och hälsoskyddsnämnden (Schweden), mit Entscheidung vom 2. Juni 2009 vorgelegten Frage offensichtlich unzuständig.
(1) ABl. C 317 vom 20.11.2010.
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