27.8.2011
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 252/7
Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 1. März 2011 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance de Liège — Belgien) — Claude Chartry/État belge
(Rechtssache C-457/09) (1)
(Vorabentscheidungsersuchen - Art. 234 EG - Prüfung der Vereinbarkeit einer nationalen Rechtsnorm sowohl mit dem Unionsrecht als auch mit der nationalen Verfassung - Nationale Regelung, nach der ein Zwischenverfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit Vorrang hat - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Notwendigkeit einer Anknüpfung an das Unionsrecht - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs)
2011/C 252/10
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Tribunal de première instance de Liège
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Claude Chartry
Beklagter: État belge
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen — Tribunal de première instance Liège — Auslegung von Art. 6 EU und Art. 234 EG — Zwingende vorherige Befassung der belgischen Cour constitutionnelle durch die innerstaatlichen Gerichte im Fall einer angenommenen Verletzung von Grundrechten durch eine innerstaatliche Gesetzesnorm — Gültigkeit der Bestimmung, mit der diese Verpflichtung zur vorherigen Befassung auferlegt wird, im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht — Verstoß gegen den Grundsatz des effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes und gegen die Verteidigungsrechte, wenn die Gerichte der Tatsacheninstanzen nicht berechtigt sind, die Prüfung der Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vorzunehmen — Verjährung der Beitreibung von Steuern, die von der Steuerverwaltung auf „in Ausübung eines freien Berufs“ erzielte Gewinne festgesetzt worden waren
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal de première instance de Liège (Belgien) vorgelegten Frage offensichtlich unzuständig.
(1) ABl. C 37 vom 13.2.2010.
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